Energieberatung Friedberg-Frankfurt

BAFA- und KfW-Förderung

Fördermittel sind kein Selbstläufer. Sie sind an Fristen gebunden, an technische Mindestanforderungen und an Nachweise, die in der richtigen Reihenfolge eingereicht werden müssen. Ein Fehler an der falschen Stelle kostet den gesamten Zuschuss.

Dachsanierung: freigelegte Dachfläche mit Lattung auf einem Wohnhaus mit Gerüst
Geförderte Einzelmaßnahme: Dachsanierung

Ich begleite Sie von der Planung über die Beantragung bis zur Umsetzung der Maßnahmen: von der Prüfung, welches Programm für Ihr Vorhaben passt, über die Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis nach Abschluss der Arbeiten.

Förderung beginnt vor der Beauftragung

Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt sein. Wer den Handwerker beauftragt und danach den Zuschuss beantragt, bekommt nichts. Ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung ist der übliche Weg – melden Sie sich, bevor Sie unterschreiben.

Welche Programme infrage kommen

BEG Einzelmaßnahmen – Gebäudehülle und Anlagentechnik

Dämmung, Fenster, Türen, Lüftung, Heizungsoptimierung: 15 Prozent Grundförderung. Liegt ein Sanierungsfahrplan vor, kommen fünf Prozentpunkte dazu – seit Juli 2026 erst ab 30.000 Euro förderfähiger Investition und nur auf den Betrag darüber.

Die förderfähigen Höchstkosten sind gestaffelt: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste, 8.000 Euro ab der siebten. Mit iSFP verdoppeln sich diese Beträge jeweils.

Heizungsförderung

Der Austausch einer fossilen Heizung gegen Wärmepumpe, Pellet- oder Biomasseheizung läuft über ein eigenes Programm der KfW mit deutlich höheren Sätzen und mehreren Boni. Welche davon Sie bekommen, hängt vom Alter der Anlage, vom Einkommen und vom Zeitpunkt ab – das rechne ich Ihnen im Einzelfall durch.

Fachplanung und Baubegleitung

Dient die Fachplanung und Baubegleitung einer BAFA-Einzelmaßnahme, wird sie selbst gefördert: 50 Prozent, bis zu 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern.

Neubau

Für die Neubauförderung der KfW sind Effizienzhaus-Nachweis und – für die höheren Förderstufen – eine Lebenszyklusanalyse nach QNG nötig. Mehr dazu unter Gebäudeökobilanz und Neubau und Effizienzhaus.

Ablauf

  • Erstgespräch: Wir klären, was geplant ist und welches Programm passt.
  • Technische Prüfung: Erfüllt die geplante Maßnahme die Mindestanforderungen? Falls nicht, sage ich Ihnen, was geändert werden muss.
  • Antrag: Ich stelle ihn, bevor Sie beauftragen.
  • Umsetzung: Sie lassen bauen, ich bleibe Ihr Ansprechpartner und begleite die Umsetzung.
  • Verwendungsnachweis: Nach Abschluss bestätige ich die fachgerechte Ausführung, die Auszahlung wird ausgelöst.

Stand September 2026. Die Programme werden laufend angepasst – die Zahlen prüfe ich vor jedem Antrag neu.

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Schildern Sie mir kurz Ihr Gebäude und Ihr Vorhaben. Telefon 0172 135 98 55 · hildebrand-tobias@gmx.de

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