Beim Verkauf und bei jeder Neuvermietung ist der Energieausweis Pflicht. Er muss schon im Inserat auftauchen, spätestens bei der Besichtigung vorliegen und beim Abschluss übergeben werden. Fehlt er, drohen Bußgelder – und Interessenten nehmen Abstand.
Welchen Energieausweis brauchen Sie?
Verbrauchsausweis
Er basiert auf den Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Schnell erstellt, aber er beschreibt das Heizverhalten der bisherigen Bewohner, nicht die Qualität des Gebäudes. Zulässig ist er für Gebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten sowie für kleinere Häuser ab Baujahr 1978 beziehungsweise solche, die auf den Standard der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht wurden.
Bedarfsausweis
Hier wird das Gebäude rechnerisch erfasst: Bauteile, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Das Ergebnis ist unabhängig davon, wer dort gewohnt hat, und liefert nebenbei eine belastbare Grundlage für die Sanierungsplanung. Für ältere, unsanierte Häuser mit bis zu vier Wohneinheiten ist er ohnehin vorgeschrieben.
Mein Rat: Wenn Sie ohnehin über eine Sanierung nachdenken, nehmen Sie den Bedarfsausweis. Die Daten, die dafür erhoben werden, brauchen Sie später für jede Förderberechnung wieder.
Was ich von Ihnen brauche
- Baujahr des Gebäudes und Baujahr der Heizung
- Grundrisse oder Baupläne, wenn vorhanden – sonst nehme ich vor Ort auf
- Angaben zu durchgeführten Sanierungen: Fenster, Dach, Fassade, Kellerdecke
- Beim Verbrauchsausweis: Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre
- Fotos oder einen Ortstermin, je nach Ausweisart
Für Nichtwohngebäude – Gewerbe, Vereinsheime, Verwaltungsgebäude – erstelle ich Ausweise ebenfalls; hier hängt der Aufwand vom Gebäudetyp ab, dazu mache ich ein individuelles Angebot.
Gültigkeit
Zehn Jahre ab Ausstellung. Wird nach der Ausstellung saniert, kann der Ausweis aktualisiert werden – das lohnt sich, weil eine bessere Effizienzklasse den Verkaufspreis beeinflusst.
Was im Immobilieninserat stehen muss
Sobald Sie verkaufen oder neu vermieten, gehören fünf Angaben aus dem Energieausweis schon in die Anzeige:
- um welche Art von Ausweis es sich handelt – Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
- den Energiekennwert in Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr
- den wesentlichen Energieträger der Heizung
- das Baujahr des Gebäudes
- die Energieeffizienzklasse
Fehlt eine davon, ist das eine Ordnungswidrigkeit – möglich sind Bußgelder bis zu 10.000 Euro. In der Praxis fällt das meist erst auf, wenn sich ein Käufer beschwert oder die Finanzierung stockt. Deshalb lohnt es sich, den Ausweis zu haben, bevor das Inserat online geht, und nicht erst zur Besichtigung.
Energieausweis benötigt?
Für den Verbrauchsausweis nutzen Sie die Datenerfassung, für alles andere schreiben oder rufen Sie mich an. Telefon 0172 135 98 55 · hildebrand-tobias@gmx.de
