Datenerfassung Verbrauchsausweis

    Datenerfassung für Verbrauchsausweis

    Verbrauchsausweise sind nur zulässig für Wohngebäude,

    • wenn es sich um Mehrfamilienhäuser mit mehr als 4 Wohneinheiten handelt ODER

    • wenn es sich um Ein- oder Mehrfamilienhäuser mit bis zu 4 Wohneinheiten und mit Bauantragsdatum
      nach dem 01.11.1977 handelt ODER

    • wenn es sich um Ein- oder Mehrfamilienhäuser handelt, die das Anforderungsniveau der
      Wärmeschutzverordnung vom 11.08.1977 erfüllen. Dies ist der Fall, bei:

      • Dächern oder obersten Geschossdecken mit mind. 8cm Wärmedämmung und

      • ungedämmten Außenwänden aus mind. 30cm Hochlochziegel oder bei Außenwänden mit zusätzlicher
        Wärmedämmung

    Hinweise:

    • Es kann entweder die Nettogrundfläche oder die Wohnfläche angegeben werden. Die Nettogrundfläche (NGF) bezeichnet die Summer aller Nettoraumflächen, hierbei werden Lufträume von Treppenanlagen oder Gallerieflächen übermessen. Es erfolgt kein Dachschrägenabzug. Die Wohnfläche ist nach Wohnflächenverordnung zu ermitteln (u.a. Abzug von Dachschrägen, Verkehrs- und Abstellflächen, siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/woflv/index.html)

    • Mischgebäude sind Gebäude, die z.B. eine Gewerbeeinheit beinhalten.

    Angaben zum Eigentümer:

    Angaben zum Objekt:

    Erfassungszeitraum Energieverbrauch

    Von bis

    Verbrauch:

    Von bis

    Verbrauch:

    Von bis

    Verbrauch:

    Leerstand, ab mind. 5%

    max. 30% zulässig

    Von bis

    Anmerkungen:

    Zu erbringende Nachweise