Verbrauchsausweise sind nur zulässig für Wohngebäude,
wenn es sich um Mehrfamilienhäuser mit mehr als 4 Wohneinheiten handelt ODER
wenn es sich um Ein- oder Mehrfamilienhäuser mit bis zu 4 Wohneinheiten und mit Bauantragsdatum nach dem 01.11.1977 handelt ODER
wenn es sich um Ein- oder Mehrfamilienhäuser handelt, die das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11.08.1977 erfüllen. Dies ist der Fall, bei:
Dächern oder obersten Geschossdecken mit mind. 8cm Wärmedämmung und
ungedämmten Außenwänden aus mind. 30cm Hochlochziegel oder bei Außenwänden mit zusätzlicher Wärmedämmung
Hinweise:
Es kann entweder die Nettogrundfläche oder die Wohnfläche angegeben werden. Die Nettogrundfläche (NGF) bezeichnet die Summer aller Nettoraumflächen, hierbei werden Lufträume von Treppenanlagen oder Gallerieflächen übermessen. Es erfolgt kein Dachschrägenabzug. Die Wohnfläche ist nach Wohnflächenverordnung zu ermitteln (u.a. Abzug von Dachschrägen, Verkehrs- und Abstellflächen, siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/woflv/index.html)
Mischgebäude sind Gebäude, die z.B. eine Gewerbeeinheit beinhalten.
Ich bestätige, dass eines der oben genannten Kriterien auf mein Objekt zutrifft.
Name:
PLZ:
Ort:
Straße & Hausnr.:
Telefon:
Email:
Baujahr Gebäude:
Gebäudetyp:
WohngebäudeWohngebäudeteil eines Mischgebäudes
Anzahl WE:
Flächenart:
NettogrundflächeWohnfläche
Fläche in m²:
Heizungstyp:
ÖlheizungGasheizungBiomasseheizungSolarthermieFernwärmeElektrische Heizung
Baujahr Heizung:
Warmwasser:
Keller:
beheiztunbeheiztkein Keller vorhanden
Von bis
Verbrauch: kWhLiter
Leerstand, ab mind. 5%
max. 30% zulässig
Ich bestätige hiermit, dass zu den oben angegebenen Abrechnungszeiträumen entsprechende Abrechnungsunterlagen, sowie Nachweise über die zu Beginn und Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraumes vorliegenden Zähler-/Füllstände vorhanden sind.
Ich erkläre mich mit den AGB’s und den Datenschutzbestimmungen der EnDEG – Energieberatung (unter: https://energieberatung-deggendorf.de/impressum) einverstanden.